Teen rapists spared jail partly because of intellectual limitations, judge’s full remarks show
Jugendliche Vergewaltiger, die aufgrund intellektueller Einschränkungen nicht ins Gefängnis geschickt wurden, vollständige Urteilsbegründung des Richters zeigen
Teen rapists spared jail partly because – Die drei Jungen, die für die Vergewaltigung von zwei Mädchen in getrennten Vorfällen verurteilt wurden, wurden aufgrund umfassender Beweise über ihre Schuld, ihre Rehabilitationschancen sowie die tiefgreifenden intellektuellen Einschränkungen von zwei der Jugendlichen nicht inhaftiert. Die Verurteilung der Jungen im letzten Monat löste heftige Proteste aus, nachdem sie Jugendrehabilitationsaufsichtsverfügungen (YROs) erhalten hatten. Sie wurden für ihre Rolle bei den Vergewaltigungen in Fordingbridge im Jahr 2024 und 2025 zu insgesamt zehn Anklagepunkten verurteilt. Nach einer Anfrage des BBC wurde der vollständige Transkript der Urteilsbegründung des Richters öffentlich gemacht, was eine komplexe Bewertung der Strafverfolgung enthüllte.
Neurologische Faktoren und Rechtsauffassung
Die vorliegenden Schriftstücke zeigen, dass Experten der Regierungsvorrichtung der Jugendstrafrechtsdienste dem Gericht mitteilten, dass die Inhaftierung eines Jungen schädlich sein würde, da seine neurologischen Störungen seine Fähigkeit zur Verständigung beeinträchtigten. Richter Nicholas Rowland betonte, dass die Schuld des ersten Täters, J, zwar vorhanden sei, jedoch seine Aufmerksamkeitsdefizitstörung und „leichte kognitive Schwächen“ seine persönliche Verantwortung nicht verringern würden. Der zweite Angeklagte, N, hatte einen IQ, der unter dem 1. Prozentil seiner Altersgruppe lag. Seine neurologische Beeinträchtigung machte es ihm unmöglich, gewöhnliche Schulunterricht zu absolvieren. Seine Mutter beschrieb ihn als eher achtsam wie ein achtjähriges Kind.
“Ich bin ziemlich sicher, dass Ns Schuld aufgrund seiner tiefen Einschränkungen reduziert wurde”, sagte Richter Rowland. “Sein Verständnis dafür, was geschehen ist, muss viel eingeschränkter gewesen sein als bei einem 14-Jährigen, der ohne Defizite handelt.”
Der jüngste Junge, E, wurde von einem Psychologen als „sehr niedrige intellektuelle Kapazität“ beschrieben, mit begrenztem Verständnis für Einwilligung. Diese Faktoren sowie weitere Gründe überzeugten den Richter, dass die Inhaftierung der Jungen nicht angemessen sei, da die Richtlinien für die Jugendstrafverfolgung die Inhaftierung als „Letztgang“ betrachten, wobei die Rehabilitierung den Vorrang hat. Er betonte, dass die Strafverfolgung bei Kindern individuell sein sollte und sich auf ihre Entwicklung konzentrieren müsse.
Die Abstimmung der Strafmaße
Die beiden älteren Jungen, J und N, erhielten drei Jahre Jugendrehabilitationsaufsicht mit 180 Tagen intensiver Aufsicht. Der jüngste Junge, E, wurde zu 18 Monaten Jugendrehabilitationsaufsicht verurteilt. Diese Strafen bedeuteten, dass die Jungen in ihre Gemeinschaft zurückkehren konnten, jedoch unter strenger Überwachung, um zu prüfen, ob sie Fortschritte machen. Die Urteilsbegründung enthüllte, dass Richter Rowland die Strafverfolgung in zwei Phasen unterteilte.
In der ersten Phase sprach er den Jungen direkt mit einfacher, allgemeiner Sprache, wie es allen Richtern empfohlen wurde, um die Jugendlichen zu verstehen. In dieser Zeit bezeichnete er ihre Taten als „schwere Vorfälle“. Er erklärte den Jungen, dass die eingesetzten Einschränkungen eine Strafe seien und von Experten überwacht werden müssten, um sicherzustellen, dass sie nicht wieder die gleichen Taten begehen würden.
“Diese Einschränkungen sind eine Strafe, und Sie müssen von Fachleuten überwacht werden, damit Sie nicht die Dinge tun, die das Gericht entschieden hat”, sagte der Richter.
In der zweiten Phase legte der Richter eine detaillierte rechtliche Begründung vor, um den Anwälten seine Überlegungen klarzumachen. Er betonte, dass die Fälle nicht mit ähnlichen Vorfällen vergleichbar seien, bei denen Jungen ähnlichen Alters zu Jugendhaft verurteilt wurden. Die Umstände der Vergewaltigungen in Fordingbridge sowie die Eigenschaften der Täter seien „sehr unterschiedlich“, sagte er. Laut den Beweisen und den Urteilen der Jury hatte jede Opfer zunächst zu einigen sexuellen Aktivitäten Einwilligung gegeben, doch ihre Zustimmung wurde später widerrufen, insbesondere nachdem ein Handy zum Filmen genutzt wurde.
“Ich glaube nicht, dass die anfängliche Einwilligung die Vergewaltigungen entschuldigt”, erklärte der Richter. “Die Taten wurden durch die gemeinsame Handlung und das Filmen verschärft.”
Die Urteilsbegründung zeigte, dass der Richter die Faktoren berücksichtigte, die die Inhaftierung erschwerten. Die Täter handelten zwar gewaltlos und ohne Ausbeutung, doch die Gattung ihrer Straftaten wurde durch die Zusammenarbeit und die Dokumentation verschärft. Die vorliegenden Dokumente belegen, dass die Entscheidung auf eine sorgfältige Abwägung zwischen Schuld, Verständnis und Rehabilitationschancen basierte. Der Richter betonte, dass die Jugendstrafverfolgung nicht bloß auf die Taten fokussieren, sondern auch auf das Wohlergehen der Täter achten müsse.
Die Rücknahme des Urteils
Die Verurteilung der drei Jungen wird derzeit vom Obersten Gerichtshof überprüft. Die Richter argumentieren, dass die Umstände der Fälle eine erneute Bewertung erforderlich machen. In den Schriftstücken wird klar, dass die Inhaftierung nicht als letzte Option angesehen wurde, da die Faktoren der psychologischen Veranlagung und die potenzielle Rückkehr zur Gemeinschaft im Vordergrund standen. Der Richter betonte zudem, dass der strafrechtliche Ansatz bei Kindern nicht auf die Schuld allein beruhen solle, sondern auf ihre Entwicklungsfähigkeit.
Die Entscheidung, die Jungen aus der Haft zu entlassen, löste Debatten aus, da viele die Frage stellten, ob die Urteilsbegründung ausreichend berücksichtigte, dass die Taten der Opfer zusetzten. Zudem wurde diskutiert, ob die Struktur der YROs für so schwere Verbrechen angemessen ist. Die vollständigen Aufzeichnungen des Richters ermöglichen nun eine tiefergehende Analyse, die sowohl das Einfache als auch das komplexe Rechtssystem der Jugendstrafverfolgung zeigt.
Durch die Öffentlichkeit der Urteilsbegründung wurde die Diskussion über die Anwendung der Jugendstrafverfolgungssysteme lebendiger. Die Tatsache, dass die Jungen trotz ihrer intellektuellen Schwächen nicht inhaftiert wurden, wirft Fragen über die Kriterien, die bei der Bestimmung der Strafe berücksichtigt werden. Obwohl die Taten schwerwiegend waren, stellte der Richter klar, dass die individuelle Entwicklung der Täter und ihre Fähigkeit zur Reue maßgeblich waren.
Der Prozess wird als Beispiel für die Feinabstimmung in der Jugendstrafverfolgung angesehen. Die Anwälte der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft bekamen durch den zweiten Teil des Urteils ein umfassenderes Bild von den Überlegungen des Richters. Es wird deutlich, dass die strafrechtliche Bewertung nicht nur auf objektiven Fakten basiert, sondern auch auf subjektiven Einschätzungen der Fähigkeiten und Verhaltensweisen der Täter.
